Ein Original wäre auf jedenfall urheberrechtlich, evtl. patentrechtlich und evtl. nach Designgesetz geschützt.
So dürfte niemand diese Rechte kommerziel nützen, ausser er kriegt vom Besitzer dieser Rechte eine Lizenz. Diese könnte beispielsweise daraus bestehen, ein Modellbausatz davon machen zu dürfen& zu vertreiben.
Das das bei 2WK Panzer der Fall ist, möchte ich bezweifeln. Urheberrechte verjähren (i.d. CH) zwar erst 70Jahre nach Tod des Urhebers. (Hier wäre es auch problematisch, wer als Urheber gelten würde, da ja ein ganzes Team oder sogar mehrer Firmen beteiligt sind)
Patentrechte max.20 Jahre
Und ins Design Register hat das wohl damals niemand eingetragen
Bei Heutigen Pkw Modellen wird das aber sicher alles der Fall sein, so dass also auch Tamiya eine Ermächtigung braucht.
Gruss,
Lukas